Amtliche Leistungen:
Die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung
von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge“ regelt bundesweit die Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppe. Die Verordnung
ist am 1. März 2007 in Kraft getreten. Alle Städte und Gemeinden wurden durch
Bundes- und EU-Recht dazu angehalten, die Einhaltung strenger
Grenzwerte für Schadstoffe durch die Schaffung von Umweltzonen
durchzusetzen (EU- Luftreinhalterichtlinie 1999/30/EU). Für
Fahrzeuge mit über den entsprechenden Grenzwerten liegenden Abgasen,
können Fahrverbote in diesen Zonen ausgesprochen werden. Diese Zonen sind
durch die neuen Umweltzonenschildergekennzeichnet. Innerhalb der
Umweltzonen dürfen nur noch
Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Feinstaubplakette an
der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Ist die Farbe der
Feinstaubplakette am Fahrzeug mit der am Umweltzonenschild
angezeigten nicht identisch, so darf dieses Fahrzeug diese
Umweltzone nicht befahren. Foto: GTÜ; ID: 65979 |
im Namen und Rechnung der GTÜ
Nichtamtliche Leistungen: